Wenig bekannte Fakten über Gewerbe.
Welche person seine Tätigkeit für freiberuflich im hinblick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt stellen. Dieses entscheidet letztlich dadurch, Oberbürgermeister der Stand Freiberufler wirklich gewährt wird. 1878 wurde in Deutschland die Gewerbeaufsicht eingef�